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Die Organisation der Zucht erfolgt nach den
Herdebuchvorschriften für Grossvieh des Züchterverbandes für
gefährdete Nutztierrassen Pro Specie Rara.
Die Herdenbuchanerkennung erfolgt zweistufig. Die provisorisch
Anerkennung wird als Kalb bei gesicherter Abstammung von
definitiv anerkannten Eltern, sowie nach den später
beschriebenen Eigenleistungskriterien gewährt. Die definitive
Aufnahme ins Herdenbuch erfolgt vorläufig nach der ersten
Geburt, geplant ist die definitive Aufnahme nach der ersten
Exterieurbeurteilung.
Für die Erreichung des Zuchtzieles werden folgende Massnahmen
getroffen:
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Herdebuch
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- Führen eines Herdebuches mit einem Vor- und einem
Hauptregister, in dem alle zur Zucht geeigneten Tiere mit
Identitäts-, Abstammungs- und Leistungsdaten registriert
werden.
- Abstufung der Herdebuchanerkennung in provisorisch und
definitiv anerkannt in einem Vor- und einem Hauptregister.
- Tätowieren der im Herdebuch geführten Tiere
- Herausgabe eines Abstammungs- und Leistungsausweises,
bzw. eines Identitätsausweises.
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Leistungskontrolle
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Exterieur
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- Beschreibung des Exterieurs durch Experten mit einer
linearen Beschreibung
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Geburten
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- Erheben von Geburtsfehlern
- Erheben des Geburtsverlaufes
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Fruchtbarkeit
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- Erheben der Fruchtbarkeit aller Zuchttiere durch das
Melden der Geburten. Die Geburten werden in der so genannten
Kälberformel ausgewertet.
Milch, Fleisch
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- Angebot einer Milchleistungskontrolle für interessieret
Züchter
- Angebot einer Melkbarkeitsprüfung für interessierte
Züchter
- Durchführung einer obligatorischen
Milchleistungskontrolle für Erstmelkkühe
Allgemeine Massnahmen
- Ausmerzempfehlung an Züchter für Tiere mit bestimmten
Krankheiten
- Aus- und Weiterbildung der Funktionäre und Züchter
- Spermaentnahme von Stieren
Weiter, detaillierte Unterlagen zur Leistungsprüfung,
Exterieurbeurteilung, usw. können beim EZV bezogen werden.
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