Rassestandard

Typ

Körper harmonisch, grosse Brust und Flankentiefe, mittlere bis gute Bemuskelung, insbesondere des Halses, der Schulter, des Rückens und des Stotzens, behornt, Kopf kurz, Stirn breit und stark.


Färbung

rot, schwarz oder kastanienbraun mit weissen unregelmässigen Abzeichen auf Stirn, Klauen, Fesseln, und Sprunggelenken; weisser Bauch; einzelne weisse Flecken auf Becken, Rücken oder Schulter erwünscht.


Grösse, Widerristhöhe
Kühe:  400-500 kg
Stiere: 500-700 kg
 
Fundament
Feingliedrig bis kräftig, Sprunggelenke trocken, harte Klauen, lebhafter Gang, sehr trittsicher.
 
Euter und Zitzen

Euter gut aufgehängt, ausgewogen, drüsig, gleichmässig und von mittlerer Grösse; Zitzen regelmässig verteilt und von mittlerer Länge und Dicke.

 
Ausschlussgründe für eine provisorische Aufnahme
  • Missbildungen
  • Abstammung nicht gesichert
  • Eltern nicht definitiv im Herdenbuch
  • Körperentwicklung anormal und sehr unharmonisch
  • grobe Fundamentfehler
  • einfarbig
  • Maximalalter 90 Tage
Ausschlussgründe definitive Aufnahme
  • keine eindeutige Identifikation
  • provisorische Aufnahme nicht erfolgt
  • mehr als eine Note 1 in der Exterieurbewertung, Note <2 im Fundament.
Note 1 wird erteilt bei:
  • Grösse: WH < 105 cm, > 130 cm bei ausgewachsenen Kühen und < 115 cm, >134 cm bei ausgewachsenen Stieren.
  • Bau: Stark unharmonischer Körperbau, Deformationen.
  • Fundament: durchgetretenen Fesseln, starke Stellungs- und Gangfehler, weiche Klauen
  • Bemuskelung: seher schwache Bemuskelung, stark hervortretende Sitzbeinhöcker
  • Euter: stark unausgewogenes Euter, sehr schlechte Aufhängung
  • Zitzen: lebende Zusatzstriche, Zitzen von Maschine oder von Hand nicht melkbar (sehr kurz, sehr dick)

Wird die definitive Aufnahme einmal verweigert, erlischt auch die provisorische Anerkennung und die provisorische Anerkennung der Nachzucht.

Diese Zuchtstrategie wurde von der Pro Specie Rara und der Genossenschaft der Oberwalliser Evolèner Züchter erarbeitet, vom Grossviehausschuss des Züchterverbandes für gefährdete Nutztierrassen Pro Specie Rara beraten und am 12.11.97 in Kraft gesetzt. Die angaben sind für Herdenbücher und Funktionäre des Evolèner Rindes verbindlich.